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   BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20   

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https://dejure.org/2023,3616
BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20 (https://dejure.org/2023,3616)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2023 - 2 BvR 653/20 (https://dejure.org/2023,3616)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 2 BvR 653/20 (https://dejure.org/2023,3616)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrige Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvorhergesehener Erkrankung am letzten Tag einer Frist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 46 Abs 1 OWiG, § 44 S 1 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Prozessrechtliche Fristen dürfen vollständig ausgenutzt werden - Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ungerechtfertigter Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Einspruchsfrist in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren; Gewährung rechtlichen Gehörs als Anspruch des Beschwerdeführers

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Prozessrechtliche Fristen dürfen vollständig ausgenutzt werden - Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ungerechtfertigter Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Prozessrechtliche Fristen dürfen vollständig ausgenutzt werden - Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ungerechtfertigter Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ausschöpfen der Rechtsmittelfrist ist/bleibt erlaubt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Fristen gelten bis zum letzten Tag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unvorhergesehene Erkrankung am letzten Tag einer Frist - und die verweigerte Wiedereinsetzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - auch gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung - und ihre Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3422
  • NStZ-RR 2023, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (49)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert die Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; 143, 216 ).

    Davon umfasst ist zum einen das formelle Recht, überhaupt Gerichte einschalten zu können (vgl. BVerfGE 35, 263 ).

    Zum anderen ist die Effektivität des Rechtsschutzes und der gerichtlichen Kontrolle selbst Teil des Gewährleistungsgehalts des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 51, 268 ; 61, 82 ; 67, 43 ; 84, 34 ).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert die Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; 143, 216 ).

    Zum anderen ist die Effektivität des Rechtsschutzes und der gerichtlichen Kontrolle selbst Teil des Gewährleistungsgehalts des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 51, 268 ; 61, 82 ; 67, 43 ; 84, 34 ).

    Der Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache darf daher - vorbehaltlich verfassungsunmittelbarer Schranken - in keinem Fall ausgeschlossen, faktisch unmöglich gemacht oder in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 44, 302 ; 149, 346 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert die Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; 143, 216 ).

    Zum anderen ist die Effektivität des Rechtsschutzes und der gerichtlichen Kontrolle selbst Teil des Gewährleistungsgehalts des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 51, 268 ; 61, 82 ; 67, 43 ; 84, 34 ).

    Die Ausgestaltung muss zweckgerichtet, geeignet, erforderlich und zumutbar sein und darf keine unangemessenen prozessrechtlichen Hürden für den Zugang zu den Gerichten und die Gewährung rechtlichen Gehörs eröffnen (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 84, 34 ).

  • BVerwG, 25.09.2023 - 1 C 10.23

    Erfordernis einer zeitlichen Sicherheitsreserve bei Übermittlung von

    Zwar dürfen prozessuale Fristen bis zu ihrer Grenze ausgenutzt werden (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Februar 2023 - 2 BvR 653/20 - juris Rn. 22 m. w. N. und Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 37; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 6 m. w. N.; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 7 und vom 15. September 2020 - VI ZB 60/19 - juris Rn. 9 m. w. N.).

    Dabei hat der Verfahrensbeteiligte beispielsweise den Aufwand zu kalkulieren, der zeitlich und organisatorisch erforderlich ist, um den rechtzeitigen Eingang seiner Prozesserklärung in der vorgeschriebenen Form zu ermöglichen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Februar 2023 - 2 BvR 653/20 - juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 StR 74/14 - juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23

    Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelbegründungsfrist; Fehlfunktion

    Prozessuale Fristen - wie des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - dürfen bis zu ihrer Grenze ausgenutzt werden (st. Rspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.02.2023 - 2 BvR 653/20 - juris Rn. 22, m.w.N.; Beschl. v. 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 37; BVerwG, Beschl. v. 25.09.2023, a.a.O. Rn. 15, m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 775/19

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Kindergeld

    Diese Entscheidung, durch die sich die Beschwerdeführerin - ebenso wie durch den vorausgegangenen Beschluss des Bundesfinanzhofs über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sieht, begründet keine eigenständige Beschwer (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2023 - 2 BvR 653/20 -, Rn. 28 m.w.N.).
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